Nach einem Geheimpapier aus dem von Günter Rexrodt (FDP) geleiteten Bundeswirtschaftsministerium soll in einer novellierten Verordnung für die Telekommunikation – kurz TKÜV – auch der Lauschangriff aufs Internet möglich sein. Auszug aus dem Referentenentwurf: „Die zu überwachende Telekommunikation kann die im Internet verfügbaren Dienste (z. B. www, FTP, E-Mail, Telnet, Telefonie) enthalten.“ Kurt Schelter (CSU), Staatssekretär im Bundesinnenministerium, sprach vorige Woche von einem „legalen Abhören“ beim Verdacht schwerer Straftaten.
Ein Artikel wie ein Dejavu – im FOCUS aus dem Jahr 1998.
